Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ruppen Multimedia GmbH
Fadenstrasse 20
6020 Emmenbrücke
Schweiz

E-Mail: info@ruppen.productions
Telefon: 079 823 92 74

Stand: 22. Januar 2026


1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Lieferungen der Ruppen Multimedia GmbH (nachfolgend «wir», «uns» oder «Auftragnehmer»), insbesondere für:

  • Vermietung von Equipment und technischem Material
  • Multimedia-Produktionen (Planung, Dreh, Ton, Bild, Live-Regie, Streaming u. a.)
  • Postproduktion (Schnitt, Color Grading, Motion Design, Tonmischung, Encoding u. a.)
  • IT-Support, Wartung und Beratung
  • Software- und Webentwicklung

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmen.

1.3 Diese AGB gelten gegenüber Unternehmen, Behörden und sonstigen juristischen Personen (B2B). Gegenüber Konsumenten (B2C) gelten diese AGB nur, soweit sie nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.

1.4 Individualvereinbarungen in schriftlichen Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Projektverträgen gehen diesen AGB vor.


2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • unsere schriftliche Auftragsbestätigung, oder
  • Beginn der Leistungserbringung mit Wissen des Kunden, oder
  • Unterzeichnung eines Projekt- bzw. Mietvertrags.

2.3 Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform (E-Mail genügt).

2.4 Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er befugt ist, im Namen seines Unternehmens bzw. seiner Organisation zu handeln.


3. Leistungsumfang

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem individuellen Vertrag. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

3.2 Wir sind berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer und Freelancer einzusetzen. Der Kunde wird hierüber informiert, sofern dies für die Leistungserbringung relevant ist.

3.3 Technische und kreative Entscheidungen im Rahmen der vereinbarten Leistung liegen in unserem fachlichen Ermessen, sofern nicht anders vereinbart.

3.4 Lieferfristen und Termine sind verbindlich nur, wenn sie schriftlich als «verbindlich» oder «Fixtermin» bezeichnet wurden.


4. Preise, Zahlungsbedingungen und «Akonto»-Abrechnung

4.1 Preise und Mehrwertsteuer

4.1.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST), sofern nicht anders ausgewiesen.

4.1.2 Zusätzliche Leistungen, Mehraufwände, Sonderwünsche, Änderungen nach Freigabe sowie Reise-, Spesen- und Logistikkosten werden separat verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot inbegriffen sind.

4.2 Zahlungsfrist

4.2.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

4.2.2 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu berechnen sowie Mahn- und Inkassokosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4.2.3 Bei erheblichem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, laufende und künftige Leistungen bis zur vollständigen Begleichung auszusetzen.

4.3 Akonto-Abrechnung (Postproduktion und längere Projekte)

4.3.1 Postproduktionen sowie umfangreichere Multimedia- und IT-Projekte werden, sofern nicht anders vereinbart, auf Akonto abgerechnet.

4.3.2 «Auf Akonto» bedeutet:

  • Die vereinbarte Gesamtsumme oder der vereinbarte Stundensatz bildet die Budget- bzw. Kostenschätzung für das Projekt.
  • Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach effektivem Aufwand auf Basis der vereinbarten Tarife (Stunden, Tagessätze, Pauschalen, Materialkosten).
  • Der Kunde erhält periodische Teilrechnungen (z. B. monatlich oder nach erreichten Projektmeilensteinen), die den bis dahin angefallenen Aufwand abbilden.
  • Mehraufwand, der aus vom Kunden veranlassten Änderungen, zusätzlichen Revisionsschleifen ausserhalb des vereinbarten Umfangs, verzögerter Mitwirkung oder erweiterten Anforderungen resultiert, wird zusätzlich verrechnet.
  • Eine Endabrechnung erfolgt nach Projektabschluss. Über- oder Unterschreitungen gegenüber der Kostenschätzung werden entsprechend ausgewiesen.

4.3.3 Der Kunde anerkennt, dass bei Akonto-Projekten die endgültige Rechnungssumme von der ursprünglichen Schätzung abweichen kann. Eine Kostendeckelung («Cap») gilt nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4.3.4 Bei längeren Projekten behalten wir uns vor, Vorauszahlungen oder Anzahlungen zu verlangen.


5. Equipmentvermietung

5.1 Mietgegenstand und Übergabe

5.1.1 Der Umfang des gemieteten Equipments, der Mietdauer, der Mietpreis sowie Liefer- und Rückgabebedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag bzw. Angebot.

5.1.2 Beim Mietbeginn wird der Zustand des Equipments dokumentiert (Protokoll, Fotos, Checkliste). Dieser dokumentierte Zustand gilt als verbindlicher Referenzzustand für die Rückgabe.

5.1.3 Das Equipment wird dem Mieter nur zur bestimmungsgemässen Nutzung überlassen. Eine Weitergabe an Dritte, Untervermietung, Veränderung, Demontage oder unsachgemässe Handhabung ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.

5.2 Rückgabe

5.2.1 Das Equipment ist spätestens am vereinbarten Rückgabetermin in demselben Zustand wie bei Mietbeginn zurückzugeben – unter Berücksichtigung einer normalen, bestimmungsgemässen Abnutzung.

5.2.2 Nicht als normale Abnutzung gelten insbesondere:

  • Beschädigungen jeglicher Art (mechanisch, optisch, elektronisch)
  • Fehlende Teile, Zubehör, Kabel, Speichermedien, Taschen, Schutzhüllen
  • Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen
  • unsachgemässe Lagerung, Transport oder Handhabung
  • unbefugte Reparaturversuche oder Modifikationen
  • Gebrauchsspuren, die über den dokumentierten Auslieferungszustand hinausgehen

5.2.3 Bei verspäteter Rückgabe ist der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete für die Überschreitungsdauer sowie allfälliger Mehrkosten verpflichtet. Wir sind berechtigt, die weitere Vermietung an Dritte bis zur Rückgabe zu verweigern und entstandene entgangene Mieteinnahmen geltend zu machen.

5.3 Haftung des Mieters bei Schäden und abnormaler Abnutzung

5.3.1 Der Mieter haftet vollumfänglich für sämtliche Schäden am gemieteten Equipment, die während der Mietdauer entstehen, einschliesslich:

  • Total- oder Teilschäden
  • Defekte jeglicher Art
  • Verlust oder Diebstahl
  • abnormaler Abnutzung
  • Kosten für Reparatur, Ersatz, Reinigung, Wiederbeschaffung und Ausfallzeiten

5.3.2 Die Haftung des Mieters besteht unabhängig davon, ob der Schaden durch ihn, seine Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen oder Dritte verursacht wurde.

5.3.3 Reparatur- und Ersatzkosten werden dem Mieter auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten oder – bei Totalverlust – auf Basis des Wiederbeschaffungswerts des betroffenen Equipments in Rechnung gestellt.

5.3.4 Der Mieter verpflichtet sich, uns unverzüglich über entstandene oder vermutete Schäden, Defekte, Störungen oder Verluste zu informieren.

5.4 Versicherungspflicht des Mieters – kein Versicherungsschutz durch den Vermieter

5.4.1 Wir versichern das ausgeliehene Equipment nicht zugunsten des Mieters. Der Mieter trägt während der gesamten Mietdauer – einschliesslich Transport, Lagerung, Auf- und Abbau sowie Rückgabe – das volle Risiko für Beschädigung, Defekt, Verlust, Diebstahl und sonstige Schäden am Mietgut.

5.4.2 Wir empfehlen dem Mieter ausdrücklich und nachdrücklich, für die Dauer der Miete eine eigene Versicherung abzuschliessen, die mindestens folgende Risiken abdeckt:

  • Beschädigung und Zerstörung des gemieteten Equipments
  • Diebstahl und Verlust
  • Haftpflichtansprüche Dritter aus der Nutzung des Equipments

5.4.3 Der Abschluss einer solchen Versicherung liegt ausschliesslich in der Verantwortung des Mieters. Ein Versicherungsnachweis kann auf Verlangen vor Mietbeginn verlangt werden.

5.4.4 Fehlt eine ausreichende Versicherung, entbindet dies den Mieter nicht von seiner vollen Haftung gemäss Ziff. 5.3. Etwaige Entschädigungen aus einer Versicherung des Mieters gehen zulasten des Mieters; unsere Ansprüche bleiben unberührt.

5.4.5 Unsere eigene Betriebshaftpflicht- oder Sachversicherung erstreckt sich nicht auf vom Mieter genutztes oder transportiertes Equipment und begründet keinen Anspruch des Mieters auf Schadenersatz durch uns.

5.5 Funktionsfähigkeit und Gewährleistung bei Miete

5.5.1 Wir übergeben das Equipment in funktionsfähigem Zustand, soweit dies bei Mietbeginn feststellbar ist.

5.5.2 Der Mieter hat das Equipment unmittelbar nach Erhalt auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu prüfen und allfällige Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er dies, gilt das Equipment als mangelfrei und vollständig übernommen.

5.5.3 Für Ausfälle, Defekte oder Fehlfunktionen während der Mietdauer, die nicht auf grobfahrlässige oder vorsätzliche Handhabung durch uns zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. Ersatz- oder Ersatzlösungen werden nach Verfügbarkeit und gegen gesonderte Vergütung angeboten.


6. Multimedia-Produktionen

6.1 Planung und Durchführung

6.1.1 Produktionen (Dreharbeiten, Live-Events, Streaming, Tonaufnahmen u. a.) werden gemäss dem vereinbarten Leistungsumfang durchgeführt.

6.1.2 Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Produktion erforderlichen Genehmigungen, Rechte, Location-Freigaben, GEMA-/SUISA-Meldungen (soweit anwendbar) sowie Versicherungen auf seiner Seite vorliegen, sofern nicht ausdrücklich von uns übernommen.

6.2 Absagen und Terminverschiebungen

6.2.1 Kurzfristige Absagen: Sagt der Kunde eine gebuchte Produktion weniger als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Produktionstermin ab, werden 50 % der vereinbarten Produktionssumme (exkl. bereits angefallener und nachweisbarer Drittkosten) in Rechnung gestellt.

6.2.2 Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor Produktionsbeginn oder bei Nichterscheinen am Produktionstag können bis zu 100 % der Produktionssumme sowie allfällige nicht rückforderbare Drittkosten verrechnet werden.

6.2.3 Terminverschiebungen gelten als Absage plus Neubuchung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Bereits gebundene Ressourcen (Crew, Equipment, Location, Freelancer) werden dem Kunden verrechnet.

6.2.4 Als Produktionssumme gelten alle vereinbarten Honorare, Tagessätze, Equipment-Pauschalen und Produktionskosten gemäss Auftragsbestätigung – unabhängig davon, ob die Produktion teilweise oder vollständig durchgeführt wurde.

6.3 Freigaben und Revisionen

6.3.1 Der Kunde erhält Entwürfe, Rohschnitte oder Zwischenresultate zur Freigabe. Ohne schriftliche Freigabe innerhalb der vereinbarten Frist gelten die vorgelegten Versionen als genehmigt.

6.3.2 Über den vereinbarten Umfang hinausgehende Revisionsschleifen werden nach Aufwand verrechnet.


7. IT-Support, Wartung und Softwareentwicklung

7.1 IT-Support und Wartung

7.1.1 IT-Support wird – sofern nicht anders vereinbart – auf Stundenbasis oder im Rahmen eines Wartungsvertrags erbracht.

7.1.2 Der Kunde stellt uns rechtzeitig den erforderlichen Zugang zu Systemen, Netzwerken, Geräten und Informationen bereit.

7.1.3 Wir empfehlen dem Kunden, regelmässige Datensicherungen (Backups) durchzuführen. Ohne explizite schriftliche Vereinbarung über Backup-Leistungen übernehmen wir keine Verantwortung für die Erstellung, Wiederherstellung oder Integrität von Datensicherungen.

7.2 Software- und Webentwicklung

7.2.1 Entwicklungsleistungen werden gemäss den vereinbarten Spezifikationen erbracht. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Change Request-Vereinbarung.

7.2.2 Test- und Abnahmefristen werden im Projektvertrag festgelegt. Erfolgt innerhalb der Frist keine Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.

7.2.3 Open-Source-Komponenten und Drittanbieter-Lizenzen unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen, die dem Kunden auf Verlangen mitgeteilt werden.


8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1 Der Kunde stellt uns alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Freigaben und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

8.2 Verzögerungen, Mehraufwände oder Terminverschiebungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und werden zusätzlich verrechnet.

8.3 Der Kunde garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Musik, Logos, Daten) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.


9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

9.1 Sämtliche von uns erstellten Werke (Videos, Designs, Code, Konzepte, Dokumentationen u. a.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum bzw. unser urheberrechtlich geschütztes Werk.

9.2 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die vereinbarten einfachen Nutzungsrechte am Werk für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Eine weitergehende Nutzung (z. B. Archivierung, Weiterverwertung, Bearbeitung durch Dritte) bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, sofern nicht anders vereinbart.

9.3 Rohmaterial (Footage, Projektdateien, Quellcode) wird nur dann herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart und vergütet wurde.

9.4 Wir sind berechtigt, abgeschlossene Projekte – unter Wahrung der Vertraulichkeit und sofern nicht anders vereinbart – als Referenz zu verwenden (Showreel, Website, Social Media).


10. Haftung und Gewährleistung

10.1 Grundsatz

10.1.1 Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.1.2 Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden und indirekte Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

10.1.3 Haftungshöchstbetrag: Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Gesamthaftung pro Schadensfall und Vertrag auf die vom Kunden für die betreffende Leistung bezahlte Vergütung begrenzt, maximal jedoch CHF 50’000.–.

10.2 Datensicherheit und Datenverlust

10.2.1 Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung, die Verfälschung oder den unbefugten Zugriff auf Daten des Kunden – gleichgültig ob durch technische Defekte, Softwarefehler, Bedienfehler, Cyberangriffe, höhere Gewalt oder sonstige Umstände – sofern uns nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln zur Last fällt.

10.2.2 Dies gilt insbesondere für:

  • Daten auf vom Kunden bereitgestellten Geräten und Servern
  • Daten während IT-Support-Eingriffen, sofern keine gesonderte Backup-Vereinbarung besteht
  • Daten auf während der Miete genutztem Equipment
  • Daten im Rahmen von Postproduktion und Medienverarbeitung

10.2.3 Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, vor Übergabe von Datenträgern oder Systemen eigenständige Sicherungskopien anzufertigen.

10.3 Equipmentfehler und technische Ausfälle

10.3.1 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch Equipmentfehler, technische Defekte, Ausfälle, Fehlfunktionen oder unzureichende Leistungsfähigkeit von gemietetem oder eingesetztem Equipment entstehen – einschliesslich Produktionsausfällen, Terminverschiebungen, Qualitätseinbussen oder Folgeschäden – sofern uns nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln zur Last fällt.

10.3.2 Der Kunde erkennt an, dass technisches Equipment naturgemäss Ausfallrisiken birgt und dass wir keine Garantie für ununterbrochene Verfügbarkeit oder fehlerfreie Funktion übernehmen.

10.3.3 Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen; stattdessen stehen dem Kunden ausschliesslich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte im Rahmen der Miete bzw. unserer gesetzlichen Pflichten zu.

10.4 Höhere Gewalt

10.4.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Stromausfälle, Cyberangriffe, Lieferengpässe) befreien uns für deren Dauer von der Leistungspflicht. Bereits erbrachte Leistungen und nicht rückforderbare Kosten werden verrechnet.

10.5 Verjährung

10.5.1 Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch 24 Monate nach Vertragsabschluss bzw. Leistungserbringung.


11. Vertraulichkeit

11.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden.

11.2 Diese Pflicht gilt über die Vertragsdauer hinaus und endet nicht vor Ablauf von drei Jahren nach Vertragsende, sofern die Informationen nicht ohnehin öffentlich bekannt geworden sind.


12. Datenschutz

12.1 Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter [Website-URL einfügen] sowie gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und – soweit anwendbar – der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

12.2 Verantwortliche Stelle: Ruppen Multimedia GmbH, Fadenstrasse 20, 6020 Emmenbrücke, info@ruppen.productions.

12.3 Sofern wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten bearbeiten, kann ein separater Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen werden.


13. Referenzen und Marketing

13.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, dürfen wir den Namen und das Logo des Kunden sowie allgemeine Projektinformationen als Referenz auf unserer Website und in Marketingmaterialien verwenden.

13.2 Detaillierte Projektinhalte, interne Materialien oder vertrauliche Informationen werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht veröffentlicht.


14. Schlussbestimmungen

14.1 Anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den damit verbundenen Verträgen ist – soweit gesetzlich zulässig – Luzern, Schweiz.

14.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14.4 Änderungen der AGB

Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Für laufende Verträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, sofern nicht eine neuere Fassung ausdrücklich vereinbart wird.

14.5 Sprache

Massgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB.